Abweichung der kombinierten CO2-Werte zwischen COC-Papier und Kfz-Schein

  • Hallo, habe gerade meinen Kfz-Steuerbescheid bekommen. Hier wurde bei meinem 3008 Allure (Automatikgetriebe) ein kombinierter CO2-Wert von 179g/km zugrunde gelegt. Dies entspricht auch den Angaben unter V.7 im Kfz-Schein (die ich mir erst jetzt angeschaut habe, nachdem ich über den Steuerbescheid irritiert war). Das wäre eigentlich nach heutigen Maßstäben eine Dreckschleuder. In der EG-Übereinstimmungserklärung wird jedoch als kombinierter Wert 120g/km aufgeführt. So habe ich mir den Wagen auch gekauft, denn das war auch die Angabe im Konfigurator.
    Kann mir jemand erklären, woher diese Diskrepanz kommt? Bei meinem vorigen Fahrzeug, einem Golf, stimmten die Angaben in der EG-Übereinstimmungserklärung 100%-ig mit dem Wert im Kfz-Schein überein!

  • Seit dem 1. September 2018 gelten nur noch Messungen nach WLTP und dem EDE-Zyklus. Diese neuen -höheren- Werte sind auch Voraussetzung für die KFZ-Steuer, die dadurch ansteigt.


    Im Konfigurator und in den anderen Angaben dürfen (manche sprechen von „müssen“, was ich für zu euphemistisch halte) noch die alten NEfZ-Werte umgerechnet angegeben werden.


    Dass dies hier in Deutschland immer noch so ist, da kannst du dich beim Verkehrsminister bedanken, denn diese Regierung kümmert sich einfach nicht drum. Die EU hat in ihrer Roadmap längst eine Empfehlung zur Einarbeitung in die Gesetze für Februar 2019 gegeben. Unsere Regierung hat aber scheinbar wichtigere Dinge wie Maut, Glyphosatverlängerung und Kohleausstiegverlängerung zu tun. Daher dürfen in Deutschland die Autohersteller immer noch NEFZ-Werte angeben, was viele noch tun, leider auch Peugeot.
    Auch die dadurch völlig dem Grundsatz der Gleichstellung zuwiderlaufende ungerechte Steuererhöhung für Käufer sauberer und moderner Fahrzeuge wurde auch noch nicht geändert.


    Fazit: du darfst also nicht mehr die NEFZ-Werte lesen, sondern musst die kombinierten WLTP-Werte lesen

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  • Danke für diese Info. Mittlerweile hat auch mein Händler angerufen und mir dies mitgeteilt. Was für mich eine Sauerei ist: Ich bin von einem VW Euro 6-Diesel mit hervorragenden CO2-Werten (NEFZ), rechtsverbindlich 2 Wochen vor Bekanntwerden der Softwarefälschungen bestellt, auf diesen Peugeot -Benziner umgestiegen, da ich als Asthmatiker nicht noch NOx verbreiten möchte und generell umweltbewusst bin. Und natürlich sollte es ein relativ CO2-armer Wagen sein. Da es keinerlei Angaben über WLTP-Werte gab (auch bei keinem anderen Hersteller), war dies mein idealer Wagen (120 g/km als kombinierter Wert - NEFZ). Jetzt bin ich auf dem Boden der Tatsachen angekommen, wobei die Ungerechtigkeit im Hinblick auf die unterschiedliche Besteuerung des identischen Fahrzeugs nach Kaufdatum noch obendrauf kommt.
    Tja, und zusätzlich hat sich bei mir noch ein weiterer Fehler eingeschlichen, der vermutlich nicht aufgefallen wäre, wenn die Steuer nicht so hoch wäre: Das Straßenverkehrsamt hat bei der Anmeldung durch den Händler unter V.7 im Kfz-Schein nicht den kombinierten Wert von 165 g/km, sondern den Höchstwert von 179 g/km eingetragen. Manchmal kommt alles zusammen....
    Nun gut, dagegen kann man was unternehmen, gegen den mit 165 g/km gegenüber der NEFZ-Messung von 120 g/km um 37,5% höheren CO2-Wert leider nicht. Wenn‘s VW oder Audi wäre, würde ich sofort auf Softwaremanipulation schließen...

  • Naja, du hast schon mal keine alte Dreckschleuder gekauft. Peugeot sind derzeit noch die ehrlichsten und saubersten "Dreckmacher".


    Wie gesagt, das größte Geschenk an unsere Autohersteller (bzw. deren gute Lobbyarbeit) war NEFZ. Damit konnten die durch beliebige legale Maßnahmen wie zB. Reifen auf 3 bis 3,5 BAR hochpumpen usw. so niedrige Laborwerte erhalten. Durch NEFZ erreichten die Fahrzeuge im Labor Verbrauchswerte, die nie ein Auto im Normalzustand jemals erreichen konnte. Zusätzlich haben VW/Audi dann noch die software manipuliert, um auch die bei Abgasprüfständen durch höhere Drehzahlen entstehenden extremen schädlichen Abgase als niedrig vorzugaukeln... Also Dreckschleudern im Saubermannkostüm, mit anderen Worten: Betrug.


    Ein Auto mit 120g/Km gab es in der Praxis also nie, es war reiner theoretischer Laborwert. Durch WLTP wird der Wert erst mal so normal wie er auch im Alltag sein kann. KANN. Spritmonitor ist da eine große Orientierungshilfe. Die rechnen den kombinierten Verbrauch der Fahrzeuge auch immer in g/km um. So kann man gut die Realemmissionen von Autos und (Fahrern!) sehen.


    Mein Durchschnitssverbrauch zB. liegt derzeit bei 5,5 Liter, ich zahle aber Steuer für 5,7 Liter Verbrauch. Sparsam fahren könnte sich also lohnen, wenn nicht die immer noch zu hohe Steuer wäre.


    Aber, leider scheren sich die meisten Autofahrer nicht um Wirtschaftlichkeit und Verbrauch, sie geben immer viel Gas und bremsen immer abrupt und extrem ab. Man kann es auch "digitales Fahren" nennen: 1 ist Gasgeben, 0 ist Bremsen. Dazwischen gibt es leider nichts. Das erlebe ich zu 90 % im täglichen Verkehr, es ist ein Trauerspiel voller Dummheit.
    Eine weiter verbreitete Bereitschaft in Deutschland zum Thema Umweltschonung und Auto gibt es in Deutschland meiner Meinung nach (noch) nicht. Das wird sich aber gewiss ändern.

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  • Wieviel Steuerm kostet mich dann mein 3008 ???


    Weißt das jemand


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  • Danke
    Das sind 76,- Euro mehr. Beim angegebenen CO Wert von 109 wären es nur 174,- Euro gewesen.


    Und das bei einem HDI....traurig

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  • Hallo,
    Habe heute meinen Steuerbescheid über meinen 2.0 BlueHDI EAT8 bekommen und war im ersten Moment total erschrocken. Dort steht das der CO2 Wert 173 g/km beträgt. Laut Konfiguration und auch Verkaufsanzeige mit 129g angegeben war. Jetzt weiß ich das es der NEFZ wert ist.


    Ich wollte fragen ob denn einer die aktuellen WLPT werte kennt vor allem die kombinierten, ob die denn übereinstimmen mit dem was ich bekommen habe?


    Vielen Dank im Voraus


    Gruß Miguel

  • Hallo Wattlöwe,


    Ja das ist schon richtig das es im Schein steht, es ist auch die 173,
    Ich wollte jetzt aber wissen ob es auch der kombinierte Wert ist oder der Höchstwert.
    Da ja der Beitragsverfasser den Höchstwert im Schein drinstehen hatte.